Die neue Satzung des Liederkranzes wurde vom Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart ohne Korrekturauflagen akzeptiert und eingetragen. Sie ist unter "Liederkranz" -> Vorstand -> Satzung  einsehbar.

 

Geschäftsordnung

In der neuen Satzung "Liederkranz Erligheim e.V." wurde unter § 3 Folgendes festgehalten:

Im Herbst 2007 gründete sich der Chor "del cor" , der Chor mit Herz.

Am 19.12.2007 beschlossen die damaligen Mitglieder des Vereins in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mehrheitlich, "del cor" als gemischten Chor als selbständige Unterabteilung des Vereins aufzunehmen.

In der ordentlichen Mitgliederversammlung am 04.04.2008 wurde mehrheitlich die oben genannte Satzungsergänzung in § 30 "Abteilung" der Satzung des Gesangvereins Liederkranz Erligheim e.V. vom 08.03.1991 beschlossen.

Diese Satzungsänderung hat nach wie vor Gültigkeit und wird redaktionell vollinhaltlich nunmehr nach hier (§3) übernommen. Die Satzungsänderung vom 04.04.2008 ist als Anlage beigefügt.

Die Geschäftsordnung ist für "del cor" eine interne Ergänzung zur Satzung des Liederkranzes Erligheim. Die Mitgliederrechte und Pflichten haben deshalb für unsere Abteilung Gültigkeit und werden deshalb hier nicht gesondert in der Geschäftsordnung behandelt.

Vorteil der Geschäftsordnung ist, dass Änderungen durch einen Beschluss des Gremiums einfach durchgeführt werden können.

 

Ausschuss

Der Ausschuss von "del cor" besteht aus einem Gremium mit 5 Personen, die sich die einzelnen Aufgaben teilen.

Schriftführer

Presse

Abstimmung und Gespräche mit der Gemeinde

Vertretung in der Vorstandschaft des Liederkranzes

Telefonliste und Geburtstage der Mitglieder

Erstellen von Arbeitslisten

Arbeitseinsätze, Aufbau und Einkaufen

 

Der Abteilungsausschuss ist gegenüber dem Vorstand des Vereins verantwortlich und auf Verlangen zur Berichterstattung verpflichtet.

 

Die Interessen des gesamten Vereins sind grundsätzlich vorrangig vor Sonderinteressen der Abteilung.

 

Kassier/erin und Kassenprüfer

Die Abteilung ist berechtigt, eine eigene Kasse zu führen.

Es gelten die Regeln aus der Satzung des Liederkranzes.

 

Wahlen

Das Gremium sowie der Kassier/die Kassiererin werden alle 2 Jahre gewählt.

 

Organisation

Die Abteilungsversammlung muss zeitnah vor der Jahreshauptversammlung des Liederkranzes Erligheim erfolgen. Die Kassengeschäfte müssen erledigt und geprüft sein, ebenso muss die Veröffentlichung der Tagesordnung im Nachrichtenblatt rechtzeitig erfolgen. 

Die Abteilung ist berechtigt, einen Abteilungsbeitrag zu erheben. Der festgesetzte Beitrag muss von der Vorstandschaft genehmigt werden.

Alle anfallenden Kosten übernimmt die Abteilung.

Über die Kostenregulierung der Verbandsbeiträge, Gemeindeausgaben sowie der gemeinsam durchgeführten Veranstaltungen entscheidet im Einzelfall die Vorstandschaft.

Wird bei einer Abteilungsversammlung kein Ausschuss gewählt, muss innerhalb von zwei Monaten eine neue Abteilungsversammlung einberufen werden. Bis dahin bestimmt der bestehende Ausschuss die kommissarische Leitung. Führt auch die neuerliche außerordentliche Abteilungsversammlung zu keinem funktionsfähigen Ausschuss, kann die Vorstandschaft einen kommissarischen Ausschuss bestellen oder die Auflösung der Abteilung beschließen.

Der Ausschuss darf ohne Zustimmung der Vorstandschaft keine Dauerschuldverhältnisse eingehen. Anderweitige Verpflichtungen dürfen nur dann ohne Zustimmung der Vorstandschaft eingegangen werden, wenn dadurch keine Verbindlichkeiten im Einzelfall über 1.000 Euro entstehen. Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass die bereits eingegangenen kurz- oder langfristigen Verpflichtungen während des laufenden Rechnungsjahres erfüllt werden.

Löst sich die Abteilung vom Liederkranz los, so kann auf Beschluss der Vorstandschaft das der Abteilung gehörende selbst angeschaffte Inventar und das Barvermögen der ausscheidenden Abteilung überlassen werden, sofern die Abteilung danach demselben Zweck dient wie der Liederkranz.

Der Ausschuss ist an die Beschlüsse der Vorstandschaft gebunden.

Angefertigt im August 2022

del cor